Information zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

1. Gesetzliche Grundlage
Seit dem 24. Juli 2016 gilt die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Ziel ist es, die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen, Ressourcen zu schonen und die Gesundheit zu schützen. Verbraucher sind verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.

2. Bedeutung des Symbols „Durchgestrichene Mülltonne“
Alle Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass das Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.



 


3. Ihre Möglichkeiten zur Rückgabe

Wir bieten Ihnen gemäß § 17 ElektroG folgende Rückgabemöglichkeiten:

1:1 Rücknahme
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts können Sie ein gleichartiges Altgerät kostenlos an uns zurückgeben.

0:1 Rücknahme
Kleine Altgeräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) können Sie auch ohne Neukauf kostenlos bei uns abgeben.

Alternativ können Sie die Geräte bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben.

4. Hinweise zur Datenlöschung
Bevor Sie ein Altgerät zurückgeben, löschen Sie bitte alle persönlichen Daten. Wir übernehmen keine Haftung für Daten, die sich noch auf dem Gerät befinden.

5. Registrierung und WEEE-Nummer
Wir verkaufen ausschließlich Elektrogeräte von Herstellern, die bei der Stiftung EAR registriert sind und eine gültige WEEE-Nummer besitzen. Damit erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen des ElektroG.

6. Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Rückgabe und Entsorgung finden Sie auf der Website der Stiftung EAR:
https://www.stiftung-ear.de


Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Da unsere Produkte Batterien enthalten können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

1. Rückgabepflicht für Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie verpflichtet, Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel zurückzugeben. Sie können Altbatterien auch kostenlos an uns zurücksenden oder in unserem Versandlager abgeben:

2. Rücknahme durch uns
Wir nehmen Altbatterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurück. Bitte senden Sie diese ausreichend frankiert an unsere Adresse oder geben Sie sie direkt vor Ort ab.

3. Bedeutung der Symbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Enthalten Batterien mehr als:

     

 


0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg),
0,002 Masseprozent Cadmium (Cd), oder
0,004 Masseprozent Blei (Pb),
dann befindet sich unter dem Mülltonnensymbol das chemische Zeichen des jeweiligen Schadstoffs.


Hinweise zur Altölverordnung (AltölV)
Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, Sie wie folgt zu informieren:

1. Rücknahme von Altöl und ölhaltigen Abfällen
Wir nehmen Altöl in der Menge zurück, die Sie bei uns als Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl erworben haben. Außerdem nehmen wir Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle kostenlos zurück.

2. Rückgabemöglichkeiten
Sie können das Altöl an unserer Annahmestelle zurückgeben:

Carl Pfeiffer GmbH & Co. KG
Service-Center
Industriestraße 9
78333 Stockach

Alternativ können Sie das Altöl ausreichend frankiert an uns senden. Bitte beachten Sie, dass bei Versand besondere Transportbedingungen für Gefahrgut gelten können.
Oder Sie können Ihr Altöl bei den öffetnlihc-rechtlichen Entsorgungsträgern vor Ort abgeben.

3. Wichtige Hinweise
Altöl darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Unsachgemäße Entsorgung gefährdet die Umwelt!
Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften zur sicheren Verpackung beim Versand von Altöl.

4. Kennzeichnung auf Verpackungen
Alle von uns angebotenen Öle sind gemäß § 7 AltölV gekennzeichnet mit dem Hinweis:
„Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.“

 

Barcode-Scanner